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BMU-Entwurf Nachhaltigkeitsverordnung-Biomassestrom

Unter folgendem Link ist der Entwurf des BMU auf 121 Seiten zu lesen. Die Biokraftstoffe werden in einer separaten Verordnung geregelt. Auf den ersten Blick ist in der Grafik lediglich von Palmöl die Rede. 

Es bleibt aus Sicht des Naturschutzes und der EEG Anlagenbetreiber zu hoffen, dass die Nachhaltigkeit von Lebensmittelerzeugung und Biokraftstoff mindestens gleich harten Regeln unterworfen wird. Weiterhin spannend ist, ob die politsche Rechtfertigung eines Biokraftstoffbeimischungs-Zwangs auf Kosten der Versorgung effizienter EEG BHKW mit pflanzlichen Ölen in der Argumentation ihren Niederschlag findet. 

BMU Link

Schwere Zeiten für Investitionen in erneuerbare Energien. Im Rahmen des neuen EEG soll für Pflanzenöl BHKW nichts mehr so sein wie vorher geplant. Insbesondere Anlagen über 150 kW, und damit alle die wirtschaftlich zu betreiben sind, sollen künftig ausgeschlossen sein. Palmöl, sofern es "Nachhaltig" ist darf eingesetzt werden - wenn es nicht nachhaltig ist, würde der Einsatz die Anlagenzulassung verwirken.

Als kleine Gemeinheit wird "Nachhaltig" nicht bestimmt und trotzdem geschlussfolgert, dass Palmöl damit als EEG Heizstoff verboten ist. Dies hat zur Folge, dass niemand sich mehr traut überhaupt Palmöl an BHKW Betreiber zu verkaufen, da ein wirtschaftlicher Einsatz bei den meisten Anlagen nur im Rahmen der Gesetzeslage auf der auch die Kredite basieren, gegeben ist. Gleichgültig ob das Palmöl aus vorbildlichem CO2 reduzierendem und nach gesundem Menschenverstand nachhaltigem Anbau ist und gleichgültig ob Kohle ersetzt und eine fast doppelt so hohe Energienutzung wie in Kohlekraftwerken oder fast dreifach so gut wie im PKW realisiert ist - man hat ein Gesetz verabschiedet und ist als Politiker zufrieden. Als idealistischer Investor fragt man sich lediglich, ob man die Zeit bis zur Entscheidung einer Verfassungsklage durchhält; schließlich galten bisher in Deutschland Bestimmtheitsgrundsatz und Vertrauenschutz.

Ansatzweise loben möchten wir an der Stelle Frau MdB Dött die wenigstens eine differenzierte Betrachtung fordert. Wenn Frau Dött noch den Zusammenhang zwischen einer Förderung des Biokraftstoff-Beimischungszwangs, der zu einer immensen Steigerung der Rapsölpreise geführt hat und diese damit wirtschaftlich für den Einsatz im BHKW hat ausscheiden lassen sowie einer seltsamen "Verordnung zur Quotenanrechnung bestimmter Biogener Öle 38. BImSchV" findet, dann könnten wir das Klimaschutzpaket vielleicht noch einmal neu unter dem Ziel einer möglichst effizienten Energiestoffnutzung durchmittelständische nachhaltige Strom- und Wärmeerzeuger anstelle einer Zementierung klassischer Marktstrukturen bei der Kraftstoffproduktion besprechen.

Einfacher Vorschlag zur Güte: 1 Cent Wärmeverschwendungsabgabe / kWh für jedes Kraftwerk mit weniger als 60% Gesamtwirkungsgrad - gleichgültig ob Atomkraftwerk oder Gaskraftwerk. Genügend Geld um Kraft-Wärme-Kopplung und Energieeffizienz im großen Stile zu fördern, die Autoindustrie am Leben zu erhalten und z.B. Elektroantriebe mit viel Forschungsgeld voran zu treiben. 

 Die Kraftstoffbesteuerung für regenerative Energieträger hat sich nicht verhindern lassen. Unter dem Stichwort Energiesteuer findet sich die alte Kraftstoffbesteuerung und die Heizstoffbesteuerung wieder. Unterschieden werden muss nach dem Einsatzzweck, auch

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Energieversorger betonen angebliche Unsicherheiten bei Palmöl.

Aussagen, die Ängste, Unsicherheit und Zweifel bei BHKW Betreibern verursachen, werden von Energieversorgern wie der EON Bayern aufgegriffen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) hat geäußert (1) , dass nicht nachhaltig erzeugtes Palmöl den Zielen des Erneuerbaren Energie Gesetzes EEG widerspricht.

EON greift dies unkommentiert auf und

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