Alternativtitel: Die Koalition entscheidet nichts
Die Koalition veröffentlicht am 23.04.10 die Pressemitteilung mit dem Titel „Koalition verhindert Marktverwerfungen“ Im Originaltext
Die Nachhaltigkeitskriterien und Zertifikate sollen generell erst ab dem 01.01.2011 gelten. Einschränkungen auf bestimmte Erntezeitpunkte entfallen.
Begründet wird diese Vertagung unter anderem mit der Verhinderung kurzfristiger Marktverwerfungen.
Aus Sicht eines BHKW Betreibers ist dies fast zynisch zu nennen. Dies ist die mittlerweile dritte Verschiebung
von Planungssicherheit. Wenn Regelungen dauerhaft im unklaren bleiben, werden Investitionen gerade im Mittelstand verhindert. Von heute bis zum 01.01.2011 sind gute acht Monate. Zu wenig Zeit für neue Projekte.
Es wird auf eine „wettbewerbsneutrale 1:1 Umsetzung der EU Richtline“ hingewiesen.
Wettbewerbsneutral oder Wettbewerb neutralisierend? „Wir wollen, dass die Strukturen trotz des Zeitdrucks in der von uns gewünschten bestmöglichen Art und und Weise erfolgen kann“ gemeint zu sein scheint: die vorhandene Struktur ist wichtig – der Zweck dahinter bleibt im Dunkeln. Eine klare Formulierung, was mit dieser konkreten Maßnahme für die Bürger in Deutschland erreicht werden soll, fehlt.
Der Kern europäischen Richtlinie zielt auf eine Verminderung von Abhängigkeiten vom Ausland und einen ökologischen Umbau der Energieversorgung. Einfache Schutzmaßnahmen, wie die Bestrafung des Handels mit illegal geschlagenem Holz werden in der deutschen Gesetzgebung nicht einmal erwähnt. Die USA ist, wie hier beschrieben, weiter.
Was wäre denn verkehrt an einer Marktverwerfung?
Um sämtliche Strom Verbrauchsschwankungen sowie Wind- und Solarstrom in Deutschland ausgleichen zu können, werden ca. 8 Gigawatt Regelenergie benötigt. Pflanzenöl BHKW stellen schon heute ungefähr 0,4 Gigawatt Leistung bereit.
Deutschland hat aus der Landwirtschaft ca. 1,5 Millionen Tonnen Rapsöl zur Energieerzeugung nach Abzug der Lebensmittel übrig. Diese Menge könnte in Pflanzenöl BHKW zur Regelung eingesetzt werden. Damit könnte die Quote der regenerativen Regelenergie mindestens verdoppelt bis verdreifacht werden. Mit einer Aufhebung der Biokraftstoffquote kann die EU Richtlinie umweltfreundlich erfüllt werden. Der aus diesem Pflanzenöl erzeugte Strom wird dann in Elektrofahrzeugen genutzt. Die Richtlinie sieht dafür in Artikel 3 sogar besondere Förderung vor. Biogas und sonstige Biomasse ergänzen ein solches Zukunftskonzept.
Mit der Bewahrung etablierter Erzeugerstrukturen und der Verhinderung regionaler Konzepte ist gerade das Gegenteil einer behaupteten Vorreiterrolle das Ergebnis.